Erziehungsgeld und Altersvorsorge 

Erziehungsgeld

Für den Erhalt des Erziehungsgeldes wurden die Einkommensgrenzen herabgesetzt. Im Jahr 2003 lag diese Grenze bei 51.130 Euro für Ehepaare, jetzt wurde sie auf 30.000 Euro gesenkt. Neu ist, dass Leistungen, wie Arbeitslosen- oder Krankengeld zu dem Einkommen dazu gerechnet werden.

Erziehungsgeld kann in Form des Regelbeitrages, der in den ersten beiden Jahren nach der Geburt gezahlt wird, beantragt werden, welcher den Betreffenden in einer Höhe von 300 statt 307 Euro monatlich zusteht. Alternativ kann man sich dafür entscheiden, ein festes Budget von 460 Euro für eine Laufzeit von 1 Jahr zu ergattern. Dieser Betrag wurde von 460 auf 450 Euro gesenkt. Das Erziehungsgeld dient dazu, einkommensschwachen Alleinstehenden oder Eltern eine staatliche Unterstützung für die Erziehung der Kinder zu gewährleisten.
Maximale Einbußen: 7 bzw. 10 Euro

Kindergeld

Die Bemessungsgrenzen der Einkünfte der Kinder, die kindergeldberechtigt sind, steigt auf 7680 Euro (früher 7188 Euro).

Beiträge zur Altersvorsorge

Beiträge zur Altersvorsorge (Lebensversicherungen) sind nur noch bis zu 88 Prozent absetzbar, (ehemals 100 Prozent).
Maximale Einbußen: 12 Prozent

Freibetrag bei Veräußerungen

Der Freibetrag bei Veräußerungen von Gewerbetreibenden wurde von 51.200 auf 45.000 Euro gesenkt. Voraussetzung dafür ist, dass der Gewinn nicht die Höhe von 136.000 Euro (2003:154.000 Euro) übersteigt.
Maximale Einbußen: 6.200 Euro

Verlustausgleich

Bei dem steuerlichen Verlustausgleich können die Verluste bis zu einer Summe von 1 Million Euro von positiven Einkünften abgezogen werden. Neu innerhalb dieser Regelung ist, dass dabei unterschiedliche Einkunftsarten miteinander verrechnet werden können, was vorher nicht möglich war. Hierbei gilt eine Mindestbesteuerung von 40 Prozent der Einkünfte. Beläuft sich die Summe über der Grenze von einer Million Euro werden bis zu 60 Prozent der Einkünfte wieder abgezogen.

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