Einspruch gegen den Steuerbescheid 

Fristen und Formalitäten des Einspruchs

Ergeben sich nun Differenzen, hat der Steuerzahler die Möglichkeit, beim Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Das ist kostenlos und hat nach Erhebungen des Bundesfinanzministeriums in rund zwei Dritteln aller Fälle Erfolg.

Zum Erheben des Einspruchs gegen den Steuerbescheid gelten Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Die sogenannte Rechtsbehelfsfrist von einem Monat beginnt am Tag nach der Zustellung des Steuerbescheids. Für den Zugang des Bescheids gilt die Vermutung, dass dieser binnen drei Tagen erfolgt. Diese Frist verlängert sich, wenn das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, auf den nächsten Werktag.


Der Einspruch muss vom Steuerzahler schriftlich und formlos unter Angabe seiner persönlichen Daten und der Steuernummer erhoben und kurz begründet werden. Sind die Sachverhalte kompliziert, kann die Begründung innerhalb von zwei Monaten nachgereicht werden. Der Einspruch selbst muss innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt eingehen. Diese Frist beginnt drei Tage, nachdem der Steuerbescheid im Briefkasten der Steuerzahlers lag. 


Legen Sie gezielt Einspruch gegen den Steuerbescheid ein

Man sollte sich aber genau überlegen, ob man mit dem Einspruch keine schlafenden Hunde weckt. Denn der Steuerzahler riskiert, dass die Finanzbeamten seine gesamte Steuererklärung nochmals prüfen. Dann kann die Steuerlast am Ende höher liegen als beim ersten Bescheid. Allerdings ist das Finanzamt verpflichtet, den Steuerzahler vorher zu informieren, wenn es zu seinem Nachteil vom ursprünglichen Bescheid abweichen wird. Dieser kann dann seinen Einspruch zurückziehen und es gilt wieder der erste Bescheid. Das Amt hat jedoch vier Jahre lang die Möglichkeit, Nachforderungen zu stellen, wenn sie begründet sind.

Eine bessere Alternative ist, nur einen einzelnen Punkt des Steuerbescheides zu beanstanden. Beispielsweise die Anerkennung von Werbungskosten. Dann darf das Finanzamt nur diesen einen Sachverhalt prüfen.

Wichtig ist noch zu wissen, dass der Einspruch die Zahlung nicht aufschiebt. Das bedeutet, dass der Steuerzahler erst einmal verpflichtet ist die geforderte Steuerschuld zu bezahlen. Dieses Geld muss spätestens bis Ende eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides überwiesen werden. Ist dies nicht der Fall, werden Säumniszuschläge fällig. Sie betragen für jeden angefangenen Monat ein Prozent der ausstehenden Summe.

(Stand: Juli 2004)

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen!

jetzt vergleichen

Kreditkarten Vergleich

Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen