Weitere Änderungen zur Steuererklärung 


Erwachsene Kinder, die selbst verdienen

Der Freibetrag für Kinder über 18 Jahre, die während eines Studiums oder einer Ausbildung eigenes Geld verdienen, steigt dieses Jahr auf 7.680 Euro. Liegt der Verdienst Ihres Kindes darüber, wird den Eltern das Kindergeld und der Freibetrag gestrichen. Deshalb sollten alle Ausgaben, die mit dem Studium oder der Ausbildung in unmittelbaren Zusammenhang stehen, in der Steuererklärung aufgeführt werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Als haushaltsnahe Dienstleistungen werden Arbeiten bezeichnet, die man normalerweise selbst erledigen kann, die man aber in Auftrag gegeben hat. Die Kosten für den Fensterputzer, Maler usw. werden dann in Höhe von 20 Prozent vom Finanzamt übernommen. Maximal können jedoch nur 600 Euro beantragt werden.

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Der Sparerfreibetrag sinkt für Alleinstehende auf 1.370 Euro (Vorjahr 1.550 Euro) und für Verheiratete auf 2.740 Euro (Vorjahr 3.100 Euro). Für das Jahr 2004 werden von den Banken auch erstmals Jahresbescheinigungen zu Kapitalerträgen ausgestellt, auf denen neben Zinsen und Dividenden auch Spekulationsgeschäfte aufgelistet werden. Deshalb sollte man bei den Angaben zu den Kapitaleinkünften sehr genau sein. Die Jahresbescheinigung wird zwar dem Anleger zugesendet, kann aber vom Finanzamt jederzeit angefordert werden.

Einkünfte aus Vermietung

Vermieten Sie an Angehörige verbilligt, müssen Sie sicherstellen, dass der Verwandte mindestens 56 Prozent der Marktmiete zahlt. Ansonsten werden die vollen Finanzierungskosten und Abschreibungen vom Finanzamt nicht akzeptiert.

Eigenheimzulage

Während Ausbauten und Erweiterungen nicht weiter gefördert werden, gilt für Neubauten und den Erwerb bestehender Immobilien jetzt eine einheitliche Förderung von einem Prozent der Bemessungsgrundlage. Der Fördergrundbetrag sinkt von 2.556 Euro auf 1.250 Euro, auch die Kinderzulage wurde von 800 Euro auf 767 Euro gesenkt. Die Einkunftsgrenze beträgt jetzt für Alleinstehende 70.000 Euro und für Verheiratete 140.000 Euro. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Kind um 30.000 Euro.

Haushaltsfreibetrag

Bis 2003 galt für Alleinerziehende eine Haushaltsfreibetrag von 2.340 Euro. Dieser wurde zum Januar 2004 abgeschafft. An seine Stelle tritt ein Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro jährlich. Dieser kann allerdings nur in Anspruch genommen werden, wenn das Kind unter 18 Jahre ist und neben dem Steuerpflichtigen und dem Kind keine weitere Person im Haushalt wohnt.

Abfindungen

Die Steuer-Freibeträge für Abfindungen sanken auf 7.200 Euro (für Personen bis 49 Jahre), 9.000 Euro (für Arbeitnehmer bis 54 Jahre bei mindestens 15-jähriger Beschäftigung) und 11.000 Euro (für Angestellte ab 55 Jahre bei mindestens 20-jähriger Beschäftigung). Bei steuerfreien Übergangsgeldern, die als finanzielle Leistung für den Übergang in den Ruhestand gezahlt werden können, gilt jetzt ein Höchstbetrag von 10.800 Euro.

Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt in den alten Bundesländern jetzt nur noch 18 Prozent, in den neuen Bundesländern 22 Prozent. Dabei dürfen aber die vermögenswirksamen Leistungen 400 Euro nicht übersteigen. Bausparer erhalten bis zu einem Höchstbetrag von 470 Euro nur noch 9 Prozent als Sparzulage (Vorjahr 10 Prozent).

Zuwendungen

Die Freigrenzen für Zuwendungen, die der Arbeitgeber seinen Angestellten bei einer Heirat oder der Geburt eines Kindes zahlt, wurden von 358 Euro auf 315 Euro reduziert. Der Freibetrag für Rabatte, mit denen der Arbeitgeber seinen Angestellten steuerfreie Rabatte auf Waren oder Dienstleistungen geben kann, sank von 1.224 Euro auf 1.080 Euro. Erlässt der Arbeitgeber seinen Angestellten Vermögensbeteiligungen, so sind diese jetzt nur noch bis 135 Euro jährlich steuerfrei.

Weitere Informationen für die Steuererklärung

Anleitung zur Einkommensteuererklärung
Tipps und Tricks zum Steuern sparen
Steuertipps und Tricks für Selbständige und Freiberufler
Steuerreform mit allen Steueränderungen im Überblick
Alle Steuerformulare zum Herunterladen
Wichtige Steuergesetze im Überblick
Steuerlexikon


(Stand April 2005)

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