Werbungskosten
Dieses Jahr lohnt sich das Ausfüllen der Anlage N Ihrer Steuererklärung besonders, denn die Werbungskostenpauschale wurde von 1.044 Euro auf 920 Euro gesenkt. Das heißt, haben Sie pro Jahr mehr als 920 Euro für den Beruf ausgegeben, können Sie diese Kosten absetzen. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie dies durch Belege nachweisen können.
Bei folgenden Werbungskosten ergaben sich Änderungen:
Entfernungspauschale
Waren bisher für Fahrten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz bis zu 40 Cent pro Kilometer absetzbar, sind es jetzt nur noch 30 Cent. Der Höchstbetrag sank von 5.112 Euro auf 4.500 Euro. Fahren Sie mit dem Auto zur Arbeit, können Sie allerdings einen höheren Betrag geltend machen. Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und mehr bezahlen als die Pauschalen, haben die Möglichkeit, durch Einreichen der Tickets eine Steuererstattung zu bekommen. Überschreitet das Kilometergeld den Höchstbetrag, müssen Sie die Fahrtkosten nachweisen. Hier empfiehlt es sich, ein Fahrtenbuch zu führen und die Tankbelege zu sammeln.
Zweitwohnsitz
Auch eine zweite Wohnung oder ein Zimmer am Arbeitsort lassen sich von der Steuer absetzen. Die Befristung der durch die doppelte Haushaltsführung entstehenden Kosten von zwei Jahren wurde aufgehoben.
Arbeitszimmer
Dieses Jahr können letztmalig beide berufstätige Partner ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Die Höchstsumme beträgt hier 1.250 Euro. Ab der Steuererklärung 2005 wird der Höchstbetrag dann auf das Zimmer bezogen. Zu beachten ist, das Kosten unter 410 Euro netto, die für Arbeitmittel wie einen Schreibtisch oder einen Bürostuhl entstehen, sofort voll absetzbar sind.
Computer
Ein Computer, der mehr als 10 Prozent privat genutzt wird, kann bis zur Hälfte von der Steuer abgesetzt werden. Will man mehr absetzen, muss man einen Nachweis über die berufliche Nutzung erbringen. Die Erstattung der vollen Kosten bekommt man nur, wenn der Computer zu über 90 Prozent beruflich genutzt wird.
Bewirtungskosten
Die beruflichen Aufwendungen für Bewirtungen sind jetzt nur noch zu 70 Prozent absetzbar (Vorjahr: 80 Prozent).
Geschenke
Geschenke, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit an Kunden verteilt werden, kann man jetzt steuerlich nur noch bis 35 Euro pro Person geltend machen, statt wie bisher bis zu 40 Euro.

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